Förderung Sonnenhaus
Aktuelle Förderübersicht der BAFA Stand 01. April 2015
Bei Fragen helfen wir gerne:
Tel. 09326/902101
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Die Faszination Sonnenhaus überträgt sich auch auf unsere Kunden. So werden wir von unseren Kunden beurteilt, nachdem sie in ihr Traumhaus eingezogen sind: Referenzen Aktives-Sonnenhaus in Attenkirchen zum Bautagebuch "Wir bauen ein Sonnenhaus" |
Warum energetisch sanieren?

Gesetzliche Vorgaben
1.) Energieausweis
- Baufertigstellung bis 1965
→ ab 01.07.2008 - Baufertigstellung nach 1965
→ ab 01.01.2009.
2.) Max. U-Wert nach Sanierung
Für die Außenbauteile werden im Sanierungsfall Höchstwerte nach EnEV vorgeschrieben:
- EnEV 2007 U = 0,35 W/(m²K)
- EnEV 2009 U = 0,28 W/(m²K)
Entwicklung der Energiepreise
Aus diversen Gründen steigen die Preise für Gas und Öl kontinuierlich an. Durch die Dämmung der Gebäudehülle kann jährlich ein Großteil der Energie eingespart werden.
- ein Beitrag für die Umwelt
- ein Beitrag für den eigenen Geldbeutel
Förderung
- Die BAFA unterstützt Beratungen zur energetischen Sanierung ("Vor-Ort-Beratung") mit bis zu 500,- Euro.
- KFW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Zuschuss bis zu 8.750,- Euro oder
- zinsgünstige Darlehen (vgl. KfW 40/60)
Durch diese guten Fördermöglichkeiten verkürzt sich die Amortisationszeit einer energetischen Sanierung sehr schnell.
Weitere Förderungen unter www.foerderdata.de
Ausgezeichnet
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Modernisierung und Umbau in Freising | Gebäude nach der Sanierung |
Das erste mit POROTON®-WDF sanierte Gebäude wurde bei einem Wettbewerb des Landkreises Freising prämiert.